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Vorschaubild / Materialvorschau Seit Januar diesen Jahres ist eine neuer Runderlass mit dem Titel „Dienstanweisung für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule“ in Kraft getreten.  Mit diesem Runderlass wird eine gleichlautende Verordnung aus dem Jahre 1988 an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Und diese Neufassung der Dienstanweisung sorgt derzeit in vielen Kollegien für Unsicherheit bzw. Unmut. VBE und GEW haben sich bereits dazu geäußert und den KollegInnen Tipps zum Umgang mit der Anweisung an die Hand gegeben. Natürlich gab es auch schon vor eben jenem Erlass Regelungen zum Datenschutz, für Schulen, vor allem durch die VO-DV I und VO-DV II. Allerdings waren die Ausführung in der VO-DV I wesentlich unkonkreter, als es nun durch den Erlass der Fall ist: Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Verarbeitung der Daten nach Art und Umfang für die Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlich ist und ein angemessener technischer Zugangsschutz nachgewiesen wird. Der „technische Zugangsschutz“ ist in den Formularen zur Genehmigung, die eigentlich für Logineo erstellt wurden und als Anlage an den neuen Erlass angehangen sind, deutlich präziser ausformuliert. Von Passwortschutz über regelmäßige Updates bis zur Firewall sind dort zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, die die Lehrkräfte an ihrem heimischen Gerät (PC, aber auch Smartphone und Tablet) umsetzen sollen. Die (längst...