Veröffentlicht am 26. Februar 2024 um 12:11 Uhr:

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Die Verordnung regelt Art und Umfang des Anspruchs auf Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen sowie die Grundsätze für eine angemessene Vergütung der Dolmetschenden.

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"Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz"
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