Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz Grundverordnung (kurz: DSGVO) oder auch „die neue Datenschutzverordnung“ in Kraft. Wen betrifft das? Leider fast alle Kolleginnen und Kollegen, die in ihren liebevoll gestalteten Blogs Lehrermaterialien, Arbeitsblätter und sonstige Unterrichtsdinge anbieten.

Ich klicke mich fast täglich durch die Lehrerblogs im Internet und lese/überfliege nahezu jeden Beitrag. In den letzten Wochen stieß ich hierbei immer öfter auf Posts, in denen angekündigt wurde, den eigenen Blog bald schließen zu wollen/müssen, da den Betreibern die neue Datenschutzverordnung bzw. deren Umsetzung Sorgen bereitet. Es ist für mich nachvollziehbar, dass man bei allen Vorschriften und Paragraphen Bauchgrummeln bekommen kann.

Ich möchte euch, die ihr vielleicht in Sorge seid, an dieser Stelle etwas die Angst nehmen. Zumindest möchte ich es versuchen. Die neue Datenschutzverordnung muss nicht das Aus eures Blogs bedeuten! Die neuen Vorschriften umzusetzen ist wirklich gut machbar!

Wie man eine Datenschutzerklärung erstellen kann

Es gibt im Internet ein paar wirklich gute Generatoren, die euch mit wenigen Klicks eine „wasserfeste“ Datenschutzverordnung (nach DSGVO 2018) erstellen

Aktuell verwende ich die Datenschutzerklärung von e-Recht24, hatte jedoch in den letzten Monaten immer den Generator von ActiveMind, genutzt.  Ach ja, die Erstellung mit dem Generator hat nicht länger als 2 Minuten gedauert.

Für eure Datenschutzerklärung ist es wichtig zu wissen:

  • Welche Dienste von Google (Adsense, Analytics, Fonts, …) nutzt ihr?
  • Bietet ihr eine Kommentarfunktion?
  • Gibt es einen Newsletter auf eurer Seite?
  • Nutzt ihr sonstige Statistiktools (Piwik)
  • Habt ihr Facebook-Buttons in eurem Blog?

Habt ihr all das nicht, umso schneller seid ihr fertig!

Ich bin kein Rechtsanwalt, darf und werde sicherlich keine Rechtsberatung anbieten! Solltet ihr jedoch technische (keine juristischen!) Fragen zur Erstellung eurer Datenschutzerklärung haben, so dürft ihr euch gerne bei mir melden. Ich will hierfür natürlich KEIN Geld oder sonst eine Gegenleistung! Ich freue mich nur über jeden Lehrerblog, der nicht geschlossen wird!

Meine Bitte an euch Blogbetreiber / an euch Kolleginnen und Kollegen

Bitte überlasst das Internet nicht den großen Verlagen, die ihre Materialien für viel Geld anbieten. Schließt euren Blog nicht wegen der neuen Datenschutzverordnung! Lasst uns gemeinsam weiter Materialien und Anregungen tauschen. Davon profitieren wir alle – und in erster Linie natürlich unsere Schüler!

 

Ich hoffe, viele alle euren tollen Blogs auch nach dem 25.Mai 2018 noch online besuchen zu dürfen!

 

Liebe Grüße

Tom

Kontakt per Mail: Tom ‚at‘ LehrerLinks.net

 

Update | 15.04.2018:
Eine Frage, die nun schon mehrere Male per Mail kam und sich relativ leicht beantworten lässt: Eure Datenschutzverodnung muss von jeder Seite aus abrufbar sein. Also packt ihr den Link hierzu am besten in euer Menü oder in den Fußbereich eurer Seite. Ebenso wie das Impressum. Es reicht nicht, wenn ihr Impressum/Datenschutzverordnung von der Startseite aus verlinkt.