Alle (Wahl-)Jahre wieder geht der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung online, mit dessen Hilfe und einigen Mausklicks später man seine politischen Meinungen nach Parteien-Präferenz auswerten lassen kann. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln vorgestern entschieden,…
22. Mai 2019, 08:40 Uhr
