Veröffentlicht am 10. März 2022 um 08:26 Uhr:

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes

Beschluss des Europäischen Rates zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes für ukrainische Staatsangehörige und weitere Personen, die vom Krieg in der Ukraine direkt betroffen sind.

Zum vollständigen Beitrag:
"Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes"
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