Ist dieses Urteil wirklich ein Gewinn? Bei genauerer Betrachtung stellt sich diese Frage sicher vielen Fachleuten und auch Eltern von Kindern mit LRS. Dr. Jochen Klein vom KREISEL e.V. formuliert dies folgendermaßen: Im November hat das Bundesverfassungsgericht eine viel diskutierte Entscheidung zum Thema „Zeugnisvermerk bei Legasthenie“ gesprochen. Die Einschätzungen dazu gehen sehr konträr auseinander: Ein Erfolg für die drei Klagenden – JA, der Eintrag war unrechtmäßig; ein Erfolg aus Sicht des BVL – JA, Legasthenie ist (endlich) als eine Behinderung anerkannt. UND NEIN: Ein Miss-Erfolg für Inklusion – alle Bundesländer sind aufgefordert, bei allen denjenigen, die eine Erleichterung für die Abiturprüfung erhalten haben, ebenfalls einen entsprechenden Vermerk einzutragen! Daher möchte ich auf einige besondere Aspekte und bedenkenswerte fragwürdige Implikationen des Urteils aufmerksam machen. JA, sagt das Gericht: Legasthenie ist eine Behinderung – aber was wird denn da unter Legasthenie verstanden?Legasthenie ist nach dem Verständnis des Gerichts eine Lese- und Rechtschreibstörung, die eine, das ist wichtig, lebenslange Einschränkung mit sich bringt, insofern ist sie eine Behinderung mit Krankheitswert. Dabei ...
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"Gastbeitrag: Einige Gedanken zum Legasthenie-Urteil des Bundesverfassungsgerichts"
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