Die Website des Deutschen Studierendenwerkes (DSW) erläutert die gesetzliche Verankerung der Nachteilsausgleiche im Studium. Dieses sichert Recht auf einen Nachteilsausgleich sichert. Dabei wird sich sowohl auf das Grundgesetz (Artikel 3 und Artikel 20) sowie auf das Hochschulrahmengesetz, die Landeshochschulgesetze, die …
