Veröffentlicht am 17. März 2026 um 18:16 Uhr:

Hortbetreuung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der an Schultagen 6 Stunden in Kindertageseinrichtungen (das können Kindertagesstätten oder Horte sein) oder Kindertagespflegestellen und zusätzlich 5,5 Stunden in Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten, also insgesamt 11,5 Stunden, beträgt. In den Ferien beträgt ...

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