Veröffentlicht am 12. Juni 2026 um 00:00 Uhr:

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – ab August 2026 für die Grundschule

Ab August 2026 tritt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft - zunächst für Erstklässlerinnen und Erstklässler, danach stufenweise ausgeweitet bis 2029/30. Damit werden Schulen und Schulträger vor neue Aufgaben gestellt, und Lehrkräfte müssen sich auf veränderte Schulstrukturen ...

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