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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sog. „Bundesnotbremse II“ vom 19.11. 2021 ein auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG gestütztes „Recht aufschulische Bildung“ aus der Taufe gehoben. Dieses den Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat zugesprochene Grundrecht verbürge, ihre Entwicklung zu einereigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der...
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sog. „Bundesnotbremse II“ vom 19.11. 2021 ein auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG gestütztes „Recht aufschulische Bildung“ aus der Taufe gehoben. Dieses den Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat zugesprochene Grundrecht verbürge, ihre Entwicklung zu einereigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der...