Veröffentlicht am 24. Oktober 2025 um 02:25 Uhr:

Angestoßene Veränderungen im Rahmen von Qualitätsentwicklungsprozessen im jugendamtlichen Kinderschutz

03.12.2025. Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Das Ziel des Qualitätsentwicklungsverfahrens liegt darin, mittels Fall- und Strukturanalysen ...

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