Veröffentlicht am 23. März 2026 um 10:43 Uhr:

Bankfachklasse: Pfändungsschutz

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein spezielles Bankkonto, das das Existenzminimum von Schuldner:innen sichern soll, indem monatlich ein Mindestbetrag auf dem Konto vor Pfändungen geschützt wird. Eine Pfändung bezeichnet rechtlich die Zwangsvollstreckung von Gläubiger:innen gegenüber Schuldner:innen. Dabei werden Vermögenswerte der Schuldner:innen beschlagnahmt oder eingezogen, um die offenen Forderungen von Gläubiger:innen zu begleichen. Was ist jedoch, wenn die Gläubiger:innen mit ihren privaten oder geschäftlichen Partner:innen ein Gemeinschaftskonto haben? Hier kommt ...

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