Veröffentlicht am 06. April 2023 um 09:00 Uhr:

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Menschen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden

Männer und Frauen, die in der Zeit von 1945 bis 1994 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen geächtet und verurteilt wurden, können beim BfJ eine Entschädigung beantragen. Betroffene, die aufgrund des Verbots einvernehmlicher homosexueller Handlungen (§§ 175, 175a StGB bzw. § 151 ...

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