Vorschau:
28.11.2024. Die Freiheitsentziehende Unterbringung (FU) in der Kinder- und Jugendhilfe mit Bezug auf § 1631b Absatz 1 BGB soll das Kindeswohl sicherstellen, wenn bei jungen Menschen eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und andere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe die jungen...