Veröffentlicht am 22. Juli 2020 um 10:21 Uhr:

Die Sicherstellung des besonderen Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung während des Schulbesuchs (Thüringen)

Um zu gewährleisten, dass alle Schüler*innen mit Behinderung ihr Recht auf Bildung verwirklichen können, ist aufgrund des differenzierten Rechtssystems das Zusammenwirken der verschiedenen zuständigen Akteure –insbesondere Schule, Sozial- und Jugendhilfeträger und Schulverwaltungsämter– erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe stellt die einzelnen Aufgaben ...

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