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Das Bayerische "Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung" soll sicherstellen, dass der Sprachstand aller Kinder (d.h. auch der Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen) rechtzeitig vor der Einschulung erhoben wird.Die Grundschulen erheben hierfür – neben der weiterhin durchzuführenden Sprachstandserhebung in den staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen – den Sprachstand aller Kinder 1,5 Jahre vor...
Das Bayerische "Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung" soll sicherstellen, dass der Sprachstand aller Kinder (d.h. auch der Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen) rechtzeitig vor der Einschulung erhoben wird.Die Grundschulen erheben hierfür – neben der weiterhin durchzuführenden Sprachstandserhebung in den staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen – den Sprachstand aller Kinder 1,5 Jahre vor...