Veröffentlicht am 23. Juli 2024 um 12:39 Uhr:

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

In seinem Urteil vom 22. November 2023 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer ...

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