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Vorschaubild / Materialvorschau Durch einen Blogpost von Marion wurde ich daran erinnert, dass am 24. Mai 2018 die DSGVO in Kraft tritt bzw. die Übergangsfrist endet. Die Verordnung geistert schon seit einiger Zeit durchs Netz, aber man neigt ja doch dazu, Fristen bis Ultimo verstreichen zu lassen, ehe man sich mit der Umsetzung auseinandersetzt. Nun sind es noch zwei Monate und so langsam aber sicher sollten sich auch (Grund-)Schulen mit der Verordnung auseinandersetzen, insbesondere die bloggenden KollegInnen und die BetreuerInnen der Schulhomepage. Ich habe aus diesem Anlass gestern einen Tweet abgesetzt und bin von der Resonanz begeistert, da bei den vielen Antworten zahlreiche gute Links und Hinweise dabei waren. Für alle die, die nicht so firm im Lesen von Twitter sind, binde ich hier die wichtigsten Tweets ein: An all die Lehrerblogger und Schulwebseitenverantwortlichen da draußen: Was unternehmt ihr mit euren Blog/der Schulwebseite, um ab dem 25.5. der DSGVO zu genügen? — Florian Emrich (@Bingenberger) March 25, 2018   Eine Seite mit Angaben zum Datenschutz ist auf Internetseiten schon seit längerer Zeit Pflicht (was aber trotzdem von zahlreichen Seiten und Blogs ignoriert wird). Diese muss jedoch ab dem 25.Mai ausführlicher und in einfacher Sprache geschrieben sein. Hierzu stehen inzwischen schon kostenlose Generatoren bereit: Ja, wichtiger Hinweis – das Thema schlägt ja seit Wochen hohe Wellen. Die Sache ist zwar – wie üblich...