Veröffentlicht am 23. September 2026 um 00:00 Uhr:

Arbeitszeit von Lehrkräften: Warum eigenständig geleistete Mehrarbeit nicht bezahlt wird

Ein Schulleiter aus Niedersachsen hat keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Arbeitsstunden, die er zusätzlich zu seiner regulären Dienstzeit geleistet hat. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass eigenverantwortlich verlängerte Arbeitszeiten nicht automatisch als ausgleichspflichtige Zuvielarbeit gelten.

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