Veröffentlicht am 14. August 2026 um 00:00 Uhr:

Seit dem 1. August gilt der Ganztagsanspruch für Erstklässler

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Ausbau soll Familien entlasten und mehr Bildungs- und Teilhabe-Chancen schaffen, stellt Schulen und Kommunen aber auch vor Herausforderungen.

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