Veröffentlicht am 02. September 2026 um 02:00 Uhr:

Befristeter Kraftakt statt verlässlicher Finanzierungsrahmen

„Endlich ist der Digitalpakt 2.0 durch die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung bereit für die Umsetzung. Das ist ein Meilenstein für die digitale Infrastruktur an Schulen und das Lernen in digitalen Zeiten. Das wurde auch Zeit. Allerdings ist nun ist klar: Die rückwirkende Förderung gilt ab dem 1. Januar 2026. Die Förderlücke ab dem Sommer 2024 und im Jahr 2025 war ein unhaltbarer Zustand“, stellt Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), fest und sagt weiter: „Nun haben die Schulen fünf Jahre Zeit, um Investitionen in Höhe von 5 Milliarden Euro zu tätigen. Doch was ...

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