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Nachdem bekannt wurde, dass die Verhandlungen zum Digitalpakt 2.0 auch deshalb stocken, weil das Bundesbildungsministerium eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte im Umfang von 30 Stunden fordert, äußert sich der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, wie folgt: „Die Verantwortlichkeiten im föderalen System sind klar geregelt. Die Länder sind für die Fortbildung der Lehrkräfte zuständig. Und sie entscheiden sich bis auf wenige Ausnahmen, dies ohne konkrete Vorgaben zu regeln – ein richtiges und wichtiges Zeichen des Zutrauens. Nun die Fortbildungspflicht für Lehrkräfte zu einer Bedingung für den Digitalpakt 2.0 zu machen, ist eine klare Verzögerungstaktik des Bundesbildungsministeriums. Das ist keine Unwissenheit, sondern der traurige Versuch, mit nicht erfüllbaren Bedingungen die Schuld für den ausstehenden Verhandlungserfolg bei den Ländern abzuladen. Leidtragende sind weiterhin die Schulen, welche seit bald einem halben Jahr keine Anträge mehr stellen können und in Unsicherheit gelassen werden. Das ist unverantwortlich.“Qualität und Quantität der Fortbildungen Brand führt aus, dass es in den Bundesländern sehr unterschiedlich sei, wie viele Fortbildungen angeboten werden können, wie und ob diese aufeinander aufbauen und wie bewertet werden kann, welchen Wirkungsgrad die einzelne Fortbildung hat. Schon deshalb hält er eine konkrete Vorgabe von 30 Stunden für eine „Scheinlösung“. Um hier Fortschritte zu erreichen und Fortbildungen passgenau für die Bedarfe der Lehrkräfte weiterzuentwickeln, brauche es eine Evaluierung nicht nur...