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Von SuE-Beschäftigten zu viel gezahlte GEW-Beiträge werden erstattet

Leider kam es vereinzelt zu Fällen, in denen die kürzere Stufenlaufzeit bei der Gehalts- eingruppierung fälschlicherweise bis zu einem Jahr rückwirkend in die GEW-Beitragsberechnung einfloss. Diesen Mitgliedern wird der zu viel gezahlte Beitrag erstattet.

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