Veröffentlicht am 31. Mai 2021 um 17:00 Uhr:

GEW rät zu Widerspruch

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem BAföG für nicht verfassungskonform. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung nach einer BAföG-Reform bestärkt und rät, dem letzen Bescheid zu widersprechen.

Zum vollständigen Beitrag:
"GEW rät zu Widerspruch"
https://www.gew.dehttps://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/zweifel-an-bafoeg-berechnung-gew-raet-zu-widerspruch/
KategorieGEW.de