GEW rät zu Widerspruch
veröffentlicht am Montag, 31.05.2021 auf GEW.de
Vorschau: Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem BAföG für nicht verfassungskonform. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung nach einer BAföG-Reform bestärkt und rät, dem letzen Bescheid zu widersprechen.