Veröffentlicht am 08. Februar 2021 um 12:00 Uhr:

Landesarbeitsgericht setzt Befristungsmissbrauch Grenzen

Das Landesarbeitsgericht Köln hält die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer Wissenschaftlerin für unwirksam, weil der Arbeitgeber nicht belegen könne, dass die Beschäftigung der Förderung der wissenschaftlichen Qualifizierung diene.

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