Veröffentlicht am 03. Februar 2022 um 16:35 Uhr: „Mängel im Gesetz beheben!“ Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben, das dem Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft Grenzen gesetzt hatte. Der Ball liegt nun im Feld des Gesetzgebers. Zum vollständigen Beitrag: "„Mängel im Gesetz beheben!“" https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/maengel-im-gesetz-beheben KategorieGEW.de