Veröffentlicht am 04. Dezember 2023 um 01:42 Uhr:

Karlsruhe erlaubt Zeugnisvermerk

Werden Prüflinge mit Legasthenie milder bewertet, darf das im Zeugnis stehen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Infolge des Urteils könnten auch Schüler mit anderen Einschränkungen Vermerke bekommen.

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