Veröffentlicht am 11. November 2024 um 10:55 Uhr:

Arbeitgeber müssen proaktiv tätig werden

Seit dem 1. November ist es möglich, seinen Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Welche Anforderungen damit für die Arbeitswelt einhergehen, erklärt die Rechtsanwältin Friederike Boll im E&W-Interview.

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