Veröffentlicht am 02. Februar 2021 um 15:10 Uhr:

Beschwerde zu paritätischen Wahllisten gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des geringen Anteils weiblicher Abgeordneter im Bundestag abgewiesen. Es sei nicht ausreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei.

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