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Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten
veröffentlicht am Montag, 09.12.2024 auf GEW.de
Vorschau: In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit bereits beim Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen.
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