Veröffentlicht am 09. Dezember 2024 um 10:30 Uhr:

Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass Teilzeitbeschäftigten Zuschläge für Mehrarbeit bereits beim Überschreiten ihrer regelmäßigen Arbeitszeit zustehen.

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