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In Karlsruhe wären Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, die Fußballfans betreuen, fast in Beugehaft gelandet. Der Fall verweist auf eine Leerstelle in der Gesetzgebung: Es gibt weiter kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.

Zum vollständigen Beitrag: Mit einem Bein im Gefängnis
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