Veröffentlicht am 18. Januar 2021 um 13:09 Uhr:

„Oft fehlt das Unrechtsbewusstsein“

Wenn Schulen, Volkshochschulen und Hochschulen unerlaubt Fotos auf ihren Webseiten veröffentlichen, ist mitunter Schadensersatz in vierstelliger Höhe fällig. Was Lehrkräfte und andere Beschäftigte zu beachten haben.

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