Veröffentlicht am 07. Januar 2021 um 09:49 Uhr:

Rechtsanspruch häppchenweise

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll bis 2029 jahrgangsweise umgesetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Umsetzung bis 2025 versprochen. Ungeklärt sind nach wie vor Fragen der Finanzierung.

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