Rechtsanspruch häppchenweise
veröffentlicht am Donnerstag, 07.01.2021 auf GEW.de
Vorschau: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll bis 2029 jahrgangsweise umgesetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Umsetzung bis 2025 versprochen. Ungeklärt sind nach wie vor Fragen der Finanzierung.
Zum vollständigen Beitrag: Rechtsanspruch häppchenweise