Veröffentlicht am 23. Januar 2026 um 01:00 Uhr:

Rechtsanspruch schützt vor Qualitätsdiskussion nicht

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden. Wenn er zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzt wird, drohen auch herbe Probleme mit der Qualität des Angebots. Zudem sehen wir eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“, warnt Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), mit Blick auf eine heute herausgegebene, repräsentative forsa-Umfrage von 1.312 Schulleitungen im Auftrag des VBE, die im September/Oktober 2025 durchgeführt wurde.Bei dieser gab noch immer ein Viertel der Befragten an, dass nicht für alle Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 bei ihnen eingeschult werden, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann (2024: 35 %). Neckov kommentiert: „Wir sehen die Bemühungen der Kommunen und die positive Entwicklung. Trotzdem stehen viele Schulleitungen noch immer vor immensen Herausforderungen. Die Kernfrage ist: Wer übernimmt in welchen Räumen die professionelle Beschulung und Betreuung der Kinder? Zusätzlich müssen wir endlich in die Qualitätsdebatte einsteigen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung suggeriert pädagogische Angebote, aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert. Der Ganztagsanspruch ist eine immense Chance auf Bildungsgerechtigkeit. Bei unzureichender Umsetzung wird diese Gelegenheit vertan.“Schulleitungen, die angeben, dass kein ausreichendes Angebot vorgehalten werden kann, benennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs fehlende Räume (74 %) und fehlendes Fachpersonal (67 %; 2024 noch 80 %). Zudem fehlen finanzielle Mittel, sagt die Hälfte der Schulleitungen. Ein Drittel gibt an, dass Bürokratie ...

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