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Schulleiter erhält 31.000 Euro für „Zuvielarbeit“
In einem wegweisenden Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Schulleiter einen finanziellen Ausgleich für „Zuvielarbeit“ gewährt – und damit die Forderung der GEW nach Arbeitszeiterfassung bestärkt.
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