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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die für Studierende geltenden BAföF-Bedarfssätze in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen seien. Die GEW sieht sich damit in ihrer Kritik bestätigt.

Zum vollständigen Beitrag: BAföG-Satz darf nicht unter Bürgergeld liegen
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/bafoeg-satz-darf-nicht-unter-buergergeld-liegen