Veröffentlicht am 10. Juli 2024 um 10:44 Uhr:

BAföG-Satz darf nicht unter Bürgergeld liegen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die für Studierende geltenden BAföF-Bedarfssätze in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen seien. Die GEW sieht sich damit in ihrer Kritik bestätigt.  

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"BAföG-Satz darf nicht unter Bürgergeld liegen"
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