Veröffentlicht am 30. Oktober 2024 um 15:55 Uhr:

„Enttäuschender Beschluss“

Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf BAföG in Höhe des Existenzminimums. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die GEW kritisiert den Beschluss und fordert eine strukturelle Erneuerung der staatlichen Studienförderung.

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