Veröffentlicht am 12. Februar 2025 um 10:13 Uhr:

Schulleiter erhält 31.000 Euro für „Zuvielarbeit“

In einem wegweisenden Urteil hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Schulleiter einen finanziellen Ausgleich für „Zuvielarbeit“ gewährt – und damit die Forderung der GEW nach Arbeitszeiterfassung bestärkt.

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