Veröffentlicht am 11. Juli 2024 um 10:30 Uhr:

Volle Corona-Sonderzahlung auch während Teilzeit in Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein GEW-Mitglied, das im Jahr 2021 in Elternzeit war und währenddessen in Teilzeit arbeitete, die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe erhalten muss - nicht anteilig des Arbeitsumfangs in der Elternzeit.

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