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Seit Januar 2023 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen gilt.
Seit Januar 2023 verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen gilt.