Veröffentlicht am 23. Juni 2025 um 10:46 Uhr:

Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigt

Das Landesarbeitsgericht Köln erkennt Honorarlehrkraft in Integrationskursen als „arbeitnehmerähnliche Person" an. Damit hat sie Recht auf bezahlten Urlaub.

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"Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigt"
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