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Das Landesarbeitsgericht Köln erkennt Honorarlehrkraft in Integrationskursen als „arbeitnehmerähnliche Person" an. Damit hat sie Recht auf bezahlten Urlaub.

Zum vollständigen Beitrag: Urlaubsrecht für Honorarlehrkräfte bestätigt
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/urlaubsrecht-fuer-honorarlehrkraefte-bestaetigt