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Vorschaubild / Materialvorschau Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende 2024 die Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter in vielen Tarifverträgen moniert und entschieden, dass diesen Beschäftigten Überstundenzuschläge zustehen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.