Veröffentlicht am 14. Mai 2025 um 15:05 Uhr:

Zuschläge für Überstunden auch für Teilzeitkräfte

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende 2024 die Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter in vielen Tarifverträgen moniert und entschieden, dass diesen Beschäftigten Überstundenzuschläge zustehen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

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