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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende 2024 die Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter in vielen Tarifverträgen moniert und entschieden, dass diesen Beschäftigten Überstundenzuschläge zustehen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Zum vollständigen Beitrag: Zuschläge für Überstunden auch für Teilzeitkräfte
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/zuschlaege-fuer-ueberstunden-auch-fuer-teilzeitkraefte