Veröffentlicht am 02. Dezember 2020 um 20:49 Uhr:

Das Unsägliche und das Unsagbare

Der manipulative Auftritt des selbst ernannten „Volkslehrers“ Nikolai Nerling vor Kirchseeoner Schülern an der KZ-Gedenkstätte Dachau erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung urteilt das Landgericht im Berufungsverfahren. Der rechtsextreme Blogger kündigt Revision an

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