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Ab dem 1. Januar 2023 kommt die kommunale Umsatzsteuerpflicht. Die GEW fordert, Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung auch weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien: „Lebenslanges Lernen muss weiterhin gefördert werden.“
Ab dem 1. Januar 2023 kommt die kommunale Umsatzsteuerpflicht. Die GEW fordert, Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung auch weiterhin von der Umsatzsteuer zu befreien: „Lebenslanges Lernen muss weiterhin gefördert werden.“
Zum vollständigen Beitrag: GEW fordert Steuerbefreiung in der Weiterbildung
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/gew-fordert-steuerbefreiung-in-der-weiterbildung