Veröffentlicht am 01. Dezember 2025 um 13:53 Uhr:

Überstundenzuschläge auch in Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte von Teilzeitbeschäftigten: Überstundenzuschläge müssen bereits ab Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit gezahlt werden – nicht erst ab Vollzeitpensum. Was du beachten musst.

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