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Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Vorgriffsstunden-Regelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt für unwirksam. Die GEW hatte gegen die zusätzliche Unterrichtsstunde geklagt – und aus formalen Gründen Recht bekommen.

Zum vollständigen Beitrag: Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt rechtswidrig
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/vorgriffsstunde-in-sachsen-anhalt-rechtswidrig