Vorschau:
Vorschaubild / Materialvorschau Foto: Ennio Leanza / NZZPräsenzunterricht an Primarschulen darf nicht verboten werden. Diese klare Aussage machte Anfang Februar Prof. Andreas Glaser, der an der Universität Zürich Staats-, Verwaltungs- und Europarecht lehrt.Glaser schreibt: "Das im März 2020 von der Regierung angeordnete und nach der Aufhebung im April 2020 von vielen Seiten wiederholt geforderte Verbot von Präsenzunterricht an sämtlichen Schulen ist verfassungswidrig. Es verstösst gegen den grundrechtlichen Anspruch jedes Kindes auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht (Art. 19 BV). Denn ein solches Verbot erfasst flächendeckend gesamtschweizerisch den Unterricht der obligatorischen Schule auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Anspruch auf PrimarschulunterrichtDer von den Lehrpersonen häufig mithilfe elektronischer Informationstechnik unterstützte Fernunterricht der Kinder an deren privatem Aufenthaltsort ist nicht ausreichend im Sinne der Verfassungsbestimmung. Wie das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung urteilt, muss der Grundschulunterricht «die Schüler sachgerecht auf ein selbstverantwortliches Leben im modernen Alltag vorbereiten». Mit Blick auf den vor der Pandemie noch verbrämten Fernunterricht hielt das Bundesgericht fest, dass ein ausreichender Primarschulunterricht nicht nur schulisches Wissen vermitteln, sondern entwicklungsspezifisch auch die Fähigkeit zum Zusammenleben in der Gesellschaft fördern muss. Der Anspruch...