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Das Bild wird seit über einem Jahr vielfach gebraucht – das Bild des Brennglases. Leider zurecht. Denn selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos aufgezeigt worden wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Endlich unter das Brennglas rückt in dieser Zeit das Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben, sodass diese sichtbarer, besser einforder- und einklagbarer werden. Fast 30 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, soll diese Grundlage nun derart verankert werden. Darauf haben sich die Koalitionsparteien verständigt und einen Gesetzesentwurf eingebracht. Am 15. April 2021 fand hierzu die erste Lesung im Bundestag statt, benötigt wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Danach soll aus dem Grundgesetz klar hervorgehen, dass Kinder Trägerinnen und Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig sind. Konkret heißt das: Kinder müssen angehört werden und dürfen bei Maßnahmen, die sie selbst betreffen, mitbestimmen, also etwa beim Bau (kindgerechter) Bildungseinrichtungen. Heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention, „...das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen“, so hat man sich in der Koalition nach langem Ringen...

Zum vollständigen Beitrag: Kinderrechte auf dem Weg ins Grundgesetz
https://www.vbe.de/vbe-fokus/kinderrechte-auf-dem-weg-ins-grundgesetz