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Vorschaubild / Materialvorschau „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ So steht es in Artikel 3 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes. Und weiter: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Dieser Grundsatz ist heute wichtiger denn je, denn die Kluft zwischen arm und reich, zwischen aussichtsreich und chancenlos wird immer größer – auch in der Bildung. Soziale Herkunft darf nicht über Bildungschancen entscheiden Studien belegen immer wieder die Ungleichheit, die im deutschen Bildungssystem herrscht: Noch immer hat das Bildungsniveau der Eltern einen entscheidenden Einfluss auf die Zukunft ihrer Kinder. Es...