Vorschau:
Die allermeisten Menschen gehen davon aus, Kirche und Staat seien in Deutschland getrennt. Dass hierin eine Errungenschaft gesehen wird, äußert sich etwa an der Kritik religiös-autoritärer Regime, wie es sie etwa im Iran gibt. Doch die grundlegende Annahme, in Deutschland sei ein Beispiel für einen laizistischen Staat, ist schlicht falsch. Neben der Eintreibung von Kirchensteuer oder den Kreuzen in bayerischen Behörden ist vor allem der Religionsunterricht an staatlichen Schulen ein Beispiel für die fehlende Trennung von Kirche und Staat. Doch was genau bedeutet das für die Schule und die Schüler:innen? Religionsunterricht und Grundgesetz Bildung ist Ländersache – außer im Bereich des konfessionellen Religionsunterrichts. Als einziges Unterrichtsfach wird der Religionsunterricht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Ausgenommen sind nur sog. bekenntnisfreie Schulen sowie Privatschulen. Faktisch bedeutet das, dass in beinahe jeder Schule Religion unterrichtet wird. Der Religionsunterricht erhält seine Sonderstellung gegenüber allen anderen Schulfächern ferner dadurch, dass das Curriculum nicht durch den Staat, sondern durch die jeweilige Kirche festgelegt wird. Auch die Lehrer:innen, die Religionsunterricht erteilen wollen, müssen andere Voraussetzungen erfüllen als andere Lehrer:innen: Neben dem zweiten Staatsexamen müssen sie über eine kirchliche Lehrerlaubnis verfügen, die an bestimmte Bedingungen, die wiederum die Kirchen festlegen, geknüpft ist. Daneben dürfen in Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I auch Personen unterrichten, die von der Kirche autorisiert sind, aber nicht über eine Lehramtsausbildung verfügen. In der Praxis kommen hier im katholischen und evangelischen Religionsunterricht vor allem Pfarrer:innen, Gemeindereferent:innen und Diakon:innen zum Einsatz. Die Ziele des Religionsunterrichts Als konfessioneller Unterricht zielt der Religionsunterricht primär auf die Vermittlung einer bestimmten Ideologie. Als Ziel des Unterrichts festgehalten wurde im Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im...
Die allermeisten Menschen gehen davon aus, Kirche und Staat seien in Deutschland getrennt. Dass hierin eine Errungenschaft gesehen wird, äußert sich etwa an der Kritik religiös-autoritärer Regime, wie es sie etwa im Iran gibt. Doch die grundlegende Annahme, in Deutschland sei ein Beispiel für einen laizistischen Staat, ist schlicht falsch. Neben der Eintreibung von Kirchensteuer oder den Kreuzen in bayerischen Behörden ist vor allem der Religionsunterricht an staatlichen Schulen ein Beispiel für die fehlende Trennung von Kirche und Staat. Doch was genau bedeutet das für die Schule und die Schüler:innen? Religionsunterricht und Grundgesetz Bildung ist Ländersache – außer im Bereich des konfessionellen Religionsunterrichts. Als einziges Unterrichtsfach wird der Religionsunterricht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Ausgenommen sind nur sog. bekenntnisfreie Schulen sowie Privatschulen. Faktisch bedeutet das, dass in beinahe jeder Schule Religion unterrichtet wird. Der Religionsunterricht erhält seine Sonderstellung gegenüber allen anderen Schulfächern ferner dadurch, dass das Curriculum nicht durch den Staat, sondern durch die jeweilige Kirche festgelegt wird. Auch die Lehrer:innen, die Religionsunterricht erteilen wollen, müssen andere Voraussetzungen erfüllen als andere Lehrer:innen: Neben dem zweiten Staatsexamen müssen sie über eine kirchliche Lehrerlaubnis verfügen, die an bestimmte Bedingungen, die wiederum die Kirchen festlegen, geknüpft ist. Daneben dürfen in Grundschulen sowie in der Sekundarstufe I auch Personen unterrichten, die von der Kirche autorisiert sind, aber nicht über eine Lehramtsausbildung verfügen. In der Praxis kommen hier im katholischen und evangelischen Religionsunterricht vor allem Pfarrer:innen, Gemeindereferent:innen und Diakon:innen zum Einsatz. Die Ziele des Religionsunterrichts Als konfessioneller Unterricht zielt der Religionsunterricht primär auf die Vermittlung einer bestimmten Ideologie. Als Ziel des Unterrichts festgehalten wurde im Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im...
Zum vollständigen Beitrag: Religionsunterricht an staatlichen Schulen
https://www.lehrer24.net/unterricht/religionsunterricht-an-staatlichen-schulen/